10 Jahres-Garantie (Holzfenster)

Holzfenster mit 10 Jahren Garantie auf die Oberfläche

PaX ist ein zertifizierter Fachbetrieb für die Holzfensterbeschichtung im INDULINE Schutzsystem von Remmers. Zusammen mit PaX garantiert Ihnen Remmers zehn Jahre lang eine gleichbleibende Qualität der Oberfläche Ihres Holzfensters mit Kapillarblocker (Garantie gilt nicht für Fenster aus Kiefernholz).

 

 
Garantie Holzfenster

 

Hier die exakte Garantiebestimmung:

Garantieleistung im Rahmen der Remmers Systemgarantie (RSG):

Remmers übernimmt die Garantie für einen fixen Zeitraum von 10 Jahren, beginnend mit dem Einbau/Abnahme-Datum und der schriftlichen Bestätigung des Bauherren über den ordnungsgemäßen mängelfreien Zustand der Fenster, max. aber 10,5 Jahre ab Lieferung der Produkte für die zugesicherten Produkteigenschaften/Wirkung des Produkt-Systems und für den kostenlosen Ersatz des benötigten Materials im Falle von nachgewiesenen Materialschäden und für die Erstattung der im Rahmen der Nachbesserung angefallenen Kosten für die Herstellung eines dem Alter des Fensters entsprechenden Zustandes. Die Leistung einschließlich Folgeschäden ist begrenzt auf den doppelten ursprünglichen Fensterwert, max. 40.000,00 Euro.

Die Garantieleistung ist ausgeschlossen bei mechanischen Beschädigungen, die nicht einer normalen Benutzung entsprechen; bei mechanischen Beschädigungen durch Wettereinwirkungen, wie z. B. Hagelschlag und Sturmeinwirkung, bei Schäden verursacht durch Nachfolgearbeiten, bei nachträglich auftretenden, statisch bedingten Rissen bzw. Setzungen, konstruktiven Mängeln, Schäden, die auf geänderte, bei Angebotsabgabe nicht vorgesehene, größere oder ungeeignete Nutzung oder Belastung zurückzuführen sind, bei Schäden, die aufgrund nicht ordnungsgemäßer Pflege und Wartung durch den Kunden eingetreten sind.

Die Garantie über den gesetzlichen Gewährleistungsrahmen hinaus wird vom Systemlieferanten nur dann übernommen, wenn die Fenster und Türen u. a. gem. dem Remmers Leitfaden zur Werterhaltung gewartet werden. Veränderungen der Beschichtung, die als normale Alterung anzusehen sind, werden daher nicht als Reklamationsgrund anerkannt:

  • Farbtonveränderung der Beschichtung
  • Farbtonveränderung durch Nachdunkeln des Holzes
  • Glanzreduzierung
  • Kreidungseigenschaften bei deckenden Beschichtungen

* Garantie gültig bei Einhaltung der Systembedingungen der Firma Remmers. Voraussetzung: zweimal jährlich Auftragen von Pflegemilch.